Innenarchitektur vs. Architektur – Wo liegen die Unterschiede und Überschneidungen?
Warum die Unterscheidung heute wichtiger ist als je zuvor (2026)
Die Begriffe Architektur und Innenarchitektur werden im Alltag häufig synonym verwendet. In der fachlichen Praxis handelt es sich jedoch um zwei eigenständige Disziplinen mit klar abgegrenzten Aufgabenfeldern, unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen. Gerade im Jahr 2026, in dem Bauprojekte zunehmend komplexer, nachhaltiger und nutzungsorientierter werden, ist ein präzises Verständnis der Unterschiede und Überschneidungen wichtiger denn je.
Wer ein Gebäude plant, umbaut oder modernisiert, steht früh vor grundlegenden Fragen: Wer ist für die bauliche Struktur verantwortlich? Wer plant Innenräume funktional, gestalterisch und nutzungsbezogen? Und an welchen Punkten greifen Architektur und Innenarchitektur ineinander? Diese Fragen betreffen nicht nur die Planung selbst, sondern haben direkte Auswirkungen auf Genehmigungsprozesse, Kostenstrukturen, Projektabläufe und die Zusammenarbeit aller Beteiligten.
Die Unterscheidung zwischen Architektur vs. Innenarchitektur ist daher keineswegs theoretisch. Während sich die Architektur primär mit dem Gebäude als Ganzem befasst – einschließlich Konstruktion, Tragwerk, Gebäudehülle und städtebaulichem Kontext –, konzentriert sich die Innenarchitektur auf die Gestaltung, Funktionalität und Atmosphäre der Innenräume. In zeitgemäßen Projekten lassen sich diese Bereiche jedoch immer seltener strikt trennen.
Insbesondere bei Umbauten im Bestand, bei Nutzungsänderungen oder bei komplexen Raumkonzepten wird deutlich, wie eng beide Disziplinen miteinander verbunden sind. Eine fehlende Abgrenzung von Zuständigkeiten oder eine unklare Rollenverteilung kann zu Planungsfehlern, Mehrkosten oder funktionalen Einschränkungen im späteren Betrieb eines Gebäudes führen.
Dieser Artikel bietet einen umfassenden und fachlich fundierten Überblick über das Verhältnis von Architektur und Innenarchitektur. Er erläutert die jeweiligen Aufgabenbereiche, zeigt typische Überschneidungen auf und ordnet beide Disziplinen im Kontext heutiger Bau- und Planungsprozesse in Deutschland ein. Ziel ist es, Bauherren, Eigentümern und Entscheidern eine sachliche Orientierung zu geben – differenziert, verständlich und praxisnah.


Architektur: Aufgaben, Verantwortung und rechtlicher Rahmen
Die Architektur bildet die Grundlage jedes Bauprojekts. Sie befasst sich mit dem Gebäude als Ganzem und trägt die Verantwortung für Konstruktion, Funktionalität, Sicherheit sowie die Einbindung in den städtebaulichen Kontext. Architektinnen und Architekten sind in Deutschland umfassend ausgebildete Fachleute, deren Tätigkeit gestalterische, technische und rechtliche Aspekte gleichermaßen umfasst.
Zu den zentralen Aufgaben der Architektur gehört die Entwicklung eines ganzheitlichen Gebäudekonzepts. Dazu zählen unter anderem die Planung der Tragstruktur, die Organisation der Erschließung, die Definition der Gebäudestruktur sowie die Koordination aller baurelevanten Anforderungen. Themen wie Statik, Brandschutz, Schallschutz, Wärmeschutz und die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften sind fester Bestandteil architektonischer Planung. Architektur fungiert damit als Schnittstelle zwischen Gestaltung, Technik und Recht.
Ein wesentlicher Bestandteil architektonischer Arbeit ist die Verantwortung im Genehmigungsprozess. In Deutschland dürfen Bauanträge ausschließlich von qualifizierten Entwurfsverfassern eingereicht werden – in der Regel von Architektinnen oder Architekten. Sie tragen die rechtliche Verantwortung dafür, dass ein Projekt den geltenden Bauordnungen, Bebauungsplänen und gesetzlichen Vorgaben entspricht. Diese Haftungspflicht unterscheidet die Architektur deutlich von vielen anderen gestalterischen Disziplinen.
Darüber hinaus umfasst Architektur die Koordination zahlreicher Fachplanungen. Tragwerksplaner, Brandschutzsachverständige, Fachplaner für technische Gebäudeausrüstung oder Energieberater arbeiten auf Grundlage der architektonischen Planung. Der Architekt übernimmt dabei eine steuernde und integrierende Rolle und stellt sicher, dass alle Teilaspekte zu einem funktionierenden Gesamtsystem zusammengeführt werden.
Im Jahr 2026 gewinnt dieser koordinierende Charakter weiter an Bedeutung. Steigende Nachhaltigkeitsanforderungen, strengere energetische Standards, digitale Planungsmethoden und komplexere Bauprozesse erfordern eine ganzheitliche Herangehensweise. Architektur ist daher nicht nur Entwurf, sondern ein strukturierter Prozess, der technische Präzision, rechtliche Sicherheit und langfristige Nutzbarkeit miteinander verbindet.
Damit bildet die Architektur das stabile Fundament, auf dem alle weiteren gestalterischen und funktionalen Entscheidungen eines Bauprojekts aufbauen – einschließlich der innenarchitektonischen Planung.
Innenarchitektur: Aufgaben, Schwerpunkte und fachliche Abgrenzung
Die Innenarchitektur beschäftigt sich mit der Gestaltung, Organisation und Funktionalität von Innenräumen. Im Unterschied zur Architektur, die das Gebäude als Ganzes plant, richtet sich der Fokus der Innenarchitektur auf den Raum, den Menschen täglich nutzen – sei es im Wohnbereich, am Arbeitsplatz, in öffentlichen Einrichtungen oder in gewerblich genutzten Innenflächen. Ziel ist es, Räume so zu gestalten, dass sie funktional, nutzerorientiert, atmosphärisch und langfristig nutzbar sind.
Zu den zentralen Aufgaben der Innenarchitektur gehören die Entwicklung ganzheitlicher Raumkonzepte, die Optimierung von Grundrissen sowie die Auswahl von Materialien, Oberflächen und Farben. Ergänzt wird dies durch die Planung von Licht, Akustik und Möblierung. Dabei steht nicht allein die ästhetische Wirkung im Vordergrund, sondern ebenso ergonomische, psychologische und funktionale Aspekte. Gute Innenarchitektur berücksichtigt Bewegungsabläufe, Nutzungsintensität, Tageslichtführung und akustischen Komfort gleichermaßen.
Ein weiterer wesentlicher Schwerpunkt liegt in der Anpassung bestehender Gebäude an neue Nutzungsanforderungen. Gerade bei Umbauten, Sanierungen oder Nutzungsänderungen im Bestand ist die Innenarchitektur häufig der entscheidende Faktor für die Qualität des Ergebnisses. Hier geht es weniger um die äußere Erscheinung eines Gebäudes als vielmehr um die intelligente Weiterentwicklung vorhandener Strukturen und Räume.
Fachlich grenzt sich die Innenarchitektur dadurch ab, dass sie in der Regel keine Verantwortung für tragende Bauteile oder die äußere Gebäudehülle übernimmt. Dennoch bewegt sie sich häufig an der Schnittstelle zu technischen und rechtlichen Fragestellungen. Dazu zählen unter anderem Brandschutzanforderungen im Innenraum, Vorgaben zur Barrierefreiheit oder bauordnungsrelevante Änderungen der Nutzung.
Im Jahr 2026 ist Innenarchitektur weit mehr als reine Gestaltung. Sie verbindet Design mit Funktion, Technik und Nachhaltigkeit und trägt maßgeblich dazu bei, dass Innenräume den Anforderungen moderner Lebens- und Arbeitswelten gerecht werden. In vielen Projekten ist sie damit nicht nur eine Ergänzung, sondern ein eigenständiger planerischer Kernbestandteil.


Überschneidungen zwischen Architektur und Innenarchitektur
Obwohl Architektur und Innenarchitektur eigenständige Disziplinen sind, überschneiden sich ihre Aufgaben in vielen Projekten zunehmend. Diese Überschneidungen entstehen vor allem dort, wo funktionale, gestalterische und technische Anforderungen nicht klar voneinander zu trennen sind. In der Praxis ist eine strikte Abgrenzung häufig weder möglich noch sinnvoll.
Ein zentrales Überschneidungsfeld ist die Grundrissplanung. Während die Architektur den strukturellen Rahmen eines Gebäudes definiert, beeinflusst die Innenarchitektur maßgeblich, wie Räume genutzt, zoniert und erlebt werden. Entscheidungen zu Raumgrößen, Erschließung, Blickachsen oder Lichtführung entstehen oft im Zusammenspiel beider Disziplinen. Veränderungen an der Raumstruktur können wiederum Auswirkungen auf Tragwerk, Brandschutz oder Fluchtwege haben – klassische Themen der Architektur.
Besonders bei Umbauten im Bestand ist die Trennung zwischen Architektur und Innenarchitektur fließend. Innenarchitektonische Eingriffe wie das Öffnen von Räumen, das Versetzen nichttragender Wände oder die Neuorganisation von Nutzungen berühren häufig baurechtliche Fragestellungen. In solchen Fällen muss frühzeitig geklärt werden, welche Maßnahmen genehmigungspflichtig sind und welche planerische Verantwortung bei welcher Disziplin liegt.
Ein weiteres wichtiges Überschneidungsfeld betrifft technische Anforderungen im Innenraum. Aspekte wie Brandschutz, Barrierefreiheit, Akustik oder Tageslicht sind sowohl architektonisch als auch innenarchitektonisch relevant. Während die Architektur die übergeordneten Rahmenbedingungen definiert, entwickelt die Innenarchitektur konkrete Lösungen auf Raumebene. Ohne enge Abstimmung können hier schnell Zielkonflikte entstehen.
Im Jahr 2026 gewinnen diese Schnittstellen weiter an Bedeutung. Digitale Planungsmethoden wie Building Information Modeling (BIM) fördern integrierte Prozesse, in denen Architektur und Innenarchitektur parallel gedacht und entwickelt werden. Anstelle klarer Trennlinien treten koordinierte Planungsmodelle, die den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes berücksichtigen.
Diese Überschneidungen stellen keinen Nachteil dar, sondern sind ein Qualitätsmerkmal moderner Planung. Sie ermöglichen ganzheitliche und nachhaltige Lösungen – vorausgesetzt, Zuständigkeiten sind klar definiert und fachliche Kompetenzen werden sinnvoll gebündelt.
Ausbildung, Berufsbezeichnungen und rechtliche Unterschiede in Deutschland
Ein wesentlicher Aspekt bei der Unterscheidung von Architektur und Innenarchitektur liegt in der Ausbildung, den Berufsbezeichnungen und den rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland. Diese Unterschiede sind für Bauherren besonders relevant, da sie direkten Einfluss auf Zuständigkeiten, Haftung und die Genehmigungsfähigkeit von Projekten haben.
Architektinnen und Architekten absolvieren in der Regel ein Hochschulstudium der Architektur (Bachelor und Master) mit anschließender praktischer Berufserfahrung. Erst nach der Eintragung in die Architektenkammer des jeweiligen Bundeslandes dürfen sie die geschützte Berufsbezeichnung „Architekt“ führen. Mit dieser Eintragung sind klare rechtliche Befugnisse verbunden, insbesondere das Recht zur Einreichung von Bauanträgen sowie die Übernahme der Verantwortung als Entwurfsverfasser.
Auch der Titel „Innenarchitekt“ ist in Deutschland rechtlich geschützt. Innenarchitektinnen und Innenarchitekten durchlaufen ebenfalls ein spezialisiertes Hochschulstudium und müssen sich – analog zur Architektur – in die Architektenkammer eintragen lassen. Ihre Ausbildung legt den Schwerpunkt auf Raumgestaltung, Nutzungskonzepte, Materialien, Licht, Akustik und Möblierung, während konstruktive und städtebauliche Inhalte eine untergeordnete Rolle spielen.
Besonders wichtig ist die klare Abgrenzung zu nicht geschützten Bezeichnungen wie „Interior Designer“ oder „Raumgestalter“. Diese Titel sind rechtlich nicht geregelt und berechtigen nicht zur Einreichung von Bauanträgen. Bauherren sollten daher genau prüfen, welche Qualifikation und Kammerzugehörigkeit hinter einer Berufsbezeichnung steht – insbesondere dann, wenn baurechtlich relevante Änderungen geplant sind.
Rechtlich gesehen liegt die Verantwortung für genehmigungspflichtige Maßnahmen grundsätzlich bei bauvorlageberechtigten Architektinnen und Architekten. Innenarchitekten können jedoch bei bestimmten Projekten ebenfalls bauvorlageberechtigt sein, sofern sie entsprechend in der Architektenkammer eingetragen sind und der Umfang der Maßnahme dies zulässt.
Im Jahr 2026 gewinnt diese Differenzierung weiter an Bedeutung. Mit zunehmender Projektkomplexität müssen rechtliche Verantwortung, Haftung und Zuständigkeiten eindeutig geregelt sein. Ein fundiertes Verständnis der beruflichen Rollen schützt Bauherren vor Fehlentscheidungen, Verzögerungen und unnötigen Risiken im Planungs- und Genehmigungsprozess.
Wann braucht man Architektur, wann Innenarchitektur – und wann beides?
In der Praxis stellt sich für viele Bauherren nicht die Frage, ob Architektur oder Innenarchitektur grundsätzlich wichtiger ist, sondern welche Disziplin für das jeweilige Projekt tatsächlich benötigt wird. Die Antwort hängt maßgeblich von Art, Umfang und Ziel des Vorhabens ab.
Architektur ist immer dann unverzichtbar, wenn in die bauliche Struktur eines Gebäudes eingegriffen wird. Dazu zählen Neubauten, Aufstockungen, Anbauten oder Umbauten, die tragende Bauteile, die Gebäudehülle oder genehmigungspflichtige Nutzungen betreffen. In diesen Fällen sind architektonische Leistungen erforderlich, da sie die rechtliche Verantwortung für Statik, Brandschutz, Bauordnung und die Genehmigungsfähigkeit eines Projekts tragen.
Die Innenarchitektur steht hingegen im Vordergrund, wenn es um die funktionale, gestalterische und nutzungsbezogene Qualität von Innenräumen geht. Typische Beispiele sind die Neugestaltung von Wohnräumen, Büro- oder Praxisflächen, die Optimierung von Grundrissen ohne Eingriffe in tragende Strukturen oder die Entwicklung eines schlüssigen Raum- und Nutzungskonzepts. Der Fokus liegt hier auf Alltagstauglichkeit, Atmosphäre, Materialwahl, Lichtführung und einer klaren Nutzungslogik.
In vielen Projekten ist jedoch eine Kombination beider Disziplinen sinnvoll oder sogar notwendig. Dies gilt insbesondere für Umbauten im Bestand, Nutzungsänderungen oder komplexe Modernisierungen. Innenarchitektonische Entscheidungen wie das Öffnen von Räumen, das Versetzen von Wänden oder die Neuorganisation von Raumfunktionen können baurechtliche Konsequenzen haben. Ohne architektonische Prüfung besteht das Risiko, Genehmigungspflichten zu übersehen oder technische Anforderungen nicht vollständig zu erfüllen.
Im Jahr 2026 zeigt sich deutlich, dass integrierte Planungsansätze zunehmend an Bedeutung gewinnen. Architektur und Innenarchitektur arbeiten immer häufiger parallel, um funktionale, rechtssichere und gestalterisch überzeugende Lösungen zu entwickeln. Für Bauherren bedeutet dies vor allem eines: Klar definierte Zuständigkeiten und eine frühzeitige Abstimmung vermeiden Fehlplanungen und schaffen eine belastbare Grundlage für ein effizientes und nachvollziehbares Projekt.

Typische Missverständnisse und häufige Fehler bei der Abgrenzung
Trotz klarer fachlicher Unterschiede bestehen in der Praxis zahlreiche Missverständnisse zwischen Architektur und Innenarchitektur. Diese führen nicht selten zu falschen Erwartungen, ineffizienten Planungsprozessen oder sogar zu rechtlichen Problemen. Ein zentrales Ziel einer fundierten Projektvorbereitung besteht daher darin, typische Fehler frühzeitig zu erkennen und gezielt zu vermeiden.
Ein häufiges Missverständnis ist die Annahme, Innenarchitektur beschränke sich ausschließlich auf Dekoration oder Möblierung. Tatsächlich umfasst sie weit mehr als gestalterische Details. Raumstruktur, Lichtführung, Akustik, Materialwahl und funktionale Abläufe sind planerische Aufgaben mit direktem Einfluss auf die Nutzbarkeit eines Gebäudes. Wird Innenarchitektur zu spät oder nur oberflächlich berücksichtigt, entstehen häufig Räume, die formal korrekt wirken, im Alltag jedoch funktionale Defizite aufweisen.
Umgekehrt wird Architektur mitunter ausschließlich mit dem äußeren Erscheinungsbild eines Gebäudes gleichgesetzt. Dabei wird unterschätzt, dass architektonische Entscheidungen den Innenraum maßgeblich prägen. Tragstrukturen, Stützenraster, Erschließungssysteme oder Geschosshöhen definieren den Rahmen, innerhalb dessen sich innenarchitektonische Planung bewegen kann. Fehlende Abstimmung in frühen Planungsphasen führt hier oft zu Einschränkungen, die später nur mit hohem Aufwand oder gar nicht mehr korrigierbar sind.
Ein weiterer häufiger Fehler besteht darin, Zuständigkeiten nicht klar zu definieren. Besonders bei Umbauten im Bestand wird häufig angenommen, dass rein „innere“ Veränderungen keine baurechtlichen Auswirkungen haben. In der Praxis können jedoch bereits kleinere Eingriffe genehmigungspflichtig sein – etwa bei Änderungen von Fluchtwegen, Brandschutzkonzepten oder Nutzungsarten. Ohne architektonische Prüfung bleiben solche Aspekte leicht unberücksichtigt.
Auch die Wahl der beteiligten Planer birgt Risiken. Nicht jede Person mit gestalterischem Hintergrund verfügt über die rechtliche Qualifikation oder Erfahrung, um komplexe Bauvorhaben fachlich und rechtssicher zu begleiten. Unklare oder nicht geschützte Berufsbezeichnungen erschweren es Bauherren zusätzlich, die tatsächliche Fachkompetenz richtig einzuschätzen.
Im Jahr 2026 zeigt sich deutlich: Erfolgreiche Projekte entstehen dort, wo Architektur und Innenarchitektur nicht gegeneinander abgegrenzt, sondern bewusst koordiniert werden. Klarheit über Rollen, Verantwortlichkeiten und Schnittstellen ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für Qualität, Effizienz und langfristige Zufriedenheit im gesamten Projektverlauf.
Entscheidungsgrundlage für Bauherren: Eine sachliche Einordnung
Die Gegenüberstellung von Architektur und Innenarchitektur zeigt, dass es sich nicht um konkurrierende, sondern um sich ergänzende Disziplinen handelt. Beide verfolgen unterschiedliche Schwerpunkte, arbeiten jedoch häufig an denselben Projekten und beeinflussen sich gegenseitig. Für Bauherren ist daher weniger entscheidend, welche Disziplin „wichtiger“ ist, sondern vielmehr, welche Leistungen für das konkrete Vorhaben tatsächlich erforderlich sind.
Die Architektur bildet den rechtlichen, konstruktiven und organisatorischen Rahmen eines Bauprojekts. Sie stellt sicher, dass Gebäude genehmigungsfähig, standsicher, funktional und langfristig nutzbar sind. Die Innenarchitektur hingegen konzentriert sich auf die Qualität der Nutzung im Inneren – auf Raumwirkung, Alltagstauglichkeit, Atmosphäre sowie die Anpassungsfähigkeit an individuelle und sich verändernde Bedürfnisse. Erst das Zusammenspiel beider Perspektiven ermöglicht es, Gebäude nicht nur korrekt zu errichten, sondern sinnvoll zu nutzen.
Gerade im Jahr 2026, in dem Bauprojekte zunehmend unter dem Einfluss von Nachhaltigkeitsanforderungen, wirtschaftlichem Druck und veränderten Lebens- und Arbeitsformen stehen, gewinnt diese Differenzierung weiter an Bedeutung. Fehlentscheidungen in frühen Projektphasen lassen sich später oft nur mit erheblichem zeitlichem und finanziellem Aufwand korrigieren. Eine klare Einordnung der jeweiligen Aufgabenbereiche schafft Transparenz und reduziert planerische Risiken.
Für Bauherren empfiehlt es sich daher, frühzeitig zu klären, welche planerischen Kompetenzen benötigt werden. Bei Neubauten sowie bei genehmigungspflichtigen Umbauten ist architektonische Verantwortung unverzichtbar. Bei der Optimierung von Innenräumen, Nutzungsabläufen oder atmosphärischen Qualitäten spielt die Innenarchitektur eine zentrale Rolle. In vielen Fällen ist die koordinierte Zusammenarbeit beider Disziplinen der Schlüssel zu einem ausgewogenen und tragfähigen Ergebnis.
Die bewusste Entscheidung für eine passende planerische Struktur ist kein formaler Schritt, sondern eine strategische Weichenstellung. Sie beeinflusst Kosten, Abläufe, Qualität und letztlich die Zufriedenheit mit dem fertigen Projekt. Wer Architektur und Innenarchitektur nicht vermischt, sondern sachlich einordnet, schafft die Grundlage für fundierte Entscheidungen und nachhaltige Lösungen.
Wann eine professionelle Einordnung sinnvoll ist
Die Unterscheidung zwischen Architektur und Innenarchitektur ist keine rein theoretische Fragestellung, sondern hat unmittelbare Auswirkungen auf Planung, Kosten, Genehmigungsfähigkeit und die langfristige Qualität eines Projekts. Gerade bei Umbauten, Nutzungsänderungen oder komplexen Raumkonzepten zeigt sich häufig erst im Verlauf der Planung, welche fachlichen Kompetenzen tatsächlich erforderlich sind.
Eine frühzeitige fachliche Einordnung hilft dabei, Zuständigkeiten klar zu definieren, unnötige Planungsänderungen zu vermeiden, rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und Entscheidungsprozesse nachvollziehbar zu strukturieren. Damit lassen sich Fehlannahmen vermeiden, die später zu Verzögerungen oder Mehrkosten führen können.
- Zuständigkeiten klar definieren
- Unnötige Planungsänderungen vermeiden
- Rechtliche Risiken frühzeitig erkennen
- Entscheidungsprozesse strukturiert vorbereiten
Unabhängig davon, ob es sich um ein Wohnprojekt, eine gewerbliche Nutzung oder eine Maßnahme im Bestand handelt, ist eine sachliche Beratung häufig der effizienteste erste Schritt. Sie schafft Klarheit darüber, ob architektonische Leistungen, innenarchitektonische Planung oder eine koordinierte Zusammenarbeit beider Disziplinen erforderlich ist.
Wer sich intensiver mit den Themen Architektur, Innenarchitektur und Raumgestaltung auseinandersetzen möchte, findet vertiefende Inhalte und Projektbeispiele im entsprechenden Fachbereich:
🔗 Innenarchitektur & Raumgestaltung – Blogübersicht:
Für eine individuelle Einordnung des eigenen Projekts kann ein persönliches Gespräch sinnvoll sein. Dabei geht es nicht um konkrete Lösungen, sondern um Orientierung, Machbarkeit und eine realistische Einschätzung der nächsten Schritte.


FAQ – Architektur vs. Innenarchitektur (2026)
Was ist der wichtigste Unterschied zwischen Architektur und Innenarchitektur?
Architektur befasst sich mit dem Gebäude als Ganzem, einschließlich Konstruktion, Tragwerk, Genehmigungsfähigkeit und rechtlicher Rahmenbedingungen. Die Innenarchitektur konzentriert sich auf die Gestaltung, Nutzung und Qualität der Innenräume. Beide Disziplinen verfolgen unterschiedliche Schwerpunkte, überschneiden sich in der Praxis jedoch häufig.
Ist Innenarchitektur nur Gestaltung oder auch Planung?
Innenarchitektur ist eine eigenständige Planungsdisziplin. Sie umfasst unter anderem Raumkonzepte, Grundrissoptimierung, Material- und Lichtplanung sowie funktionale und nutzerorientierte Lösungen. Reine Dekoration ist kein Bestandteil professioneller Innenarchitektur.
Darf ein Innenarchitekt einen Bauantrag stellen?
Nur dann, wenn der Innenarchitekt bauvorlageberechtigt ist und in der zuständigen Architektenkammer eingetragen wurde. In vielen Fällen liegt die Genehmigungsverantwortung jedoch bei Architektinnen und Architekten.
Wann benötigt man Architektur und Innenarchitektur gemeinsam?
Bei Umbauten im Bestand, Nutzungsänderungen oder komplexen Modernisierungen ist die Zusammenarbeit beider Disziplinen sinnvoll. Architektur sichert die rechtlichen und konstruktiven Grundlagen, während Innenarchitektur die funktionale und räumliche Qualität entwickelt.
Sind die Begriffe „Interior Designer“ und „Innenarchitekt“ gleichzusetzen?
Nein. Der Titel „Innenarchitekt“ ist in Deutschland rechtlich geschützt und an eine Kammermitgliedschaft gebunden. „Interior Designer“ ist keine geschützte Berufsbezeichnung und berechtigt nicht zu genehmigungsrelevanten Planungsleistungen.
Warum ist die klare Abgrenzung für Bauherren wichtig?
Eine klare Einordnung vermeidet falsche Erwartungen, rechtliche Risiken und unnötige Kosten. Sie hilft Bauherren dabei, die richtigen Fachplaner zur richtigen Zeit einzubinden und Projekte effizient sowie rechtssicher umzusetzen.
Quellen & weiterführende Fachinformationen
Die folgenden Quellen wurden für die fachliche Einordnung und rechtlichen Grundlagen dieses Artikels herangezogen:
- Bundesarchitektenkammer (BAK) – Berufsbild & Abgrenzung
https://www.bak.de - Architektenkammer Deutschland – Berufsrecht & Kammerwesen
https://www.architektenkammer.de - Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
https://www.bmwsb.bund.de - Baugesetzbuch (BauGB) – Rechtliche Grundlagen
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/ - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
https://www.gesetze-im-internet.de/hoai_2021/ - Bund Deutscher Innenarchitekten (bdia) – Fachinformationen Innenarchitektur
https://www.bdia.de

